Nachhaltige Ressourcenschonung durch Recycling sicherstellen!
So werden z.B. durch Recycling etwa 90% der mineralischen Bauabfälle dem Stoffkreislauf wieder zugeführt, bisher vorwiegend im Straßenwegebau, in steigendem Maße aber auch im Gebäudebereich. Auf diesem Wege wird die Umwelt jährlich um mehr als 200 Mio. t mineralische Bauabfälle entlastet, die stattdessen zu hochwertigen Bauprodukten weiterverarbeitet werden.
Die Kreislaufwirtschaft kann in der Bauwirtschaft ihre großen ökonomischen und ökologischen Potenziale allerdings nur dann entfalten, wenn hierfür die staatlich gesetzten Rahmenbedingungen stimmig sind. Der Kreislaufwirtschaft in Deutschland droht aber durch – im Vergleich zu den europäischen Vorgaben – überzogene Regelungen nachhaltiger Schaden.
Bei anstehenden Verordnungsvorhaben im Bereich des Grundwasserschutzes und der hierauf beruhenden Regelungen zum Einsatz von Ersatzbaustoffen wird nach bisherigem Planungsstand die notwendige Balance zwischen umweltpolitischen Schutzzielen einerseits und den Belangen der Kreislaufwirtschaft andererseits zu Lasten des Baustoff-Recyclings nicht eingehalten. Die bekannte „deutsche Tradition“, europäische Vorgaben bei Umsetzung in nationales Recht zu verschärfen anstatt diese 1:1 umzusetzen, kommt nun auch hier zum Tragen.
Die in der Grundwasserverordnung bisher vorgesehenen Geringfügigkeitsschwellen (Belastungsgrenzwerte) sind im Verhältnis zu dem damit angestrebten Gewässerschutz unverhältnismäßig, denn in einer Vielzahl von Fällen unterschreiten die vorgesehenen Grenzwerte diejenigen der Trinkwasserverordnung oder haben nach der Trinkwasserverordnung keinerlei Relevanz. Im Ergebnis müsste Wasser nach Durchsickern durch Recycling-Material weitaus sauberer als Trinkwasser sein, wie umgekehrt künftig auch kein Trinkwasser mehr in das Grundwasser gelangen dürfte!
Angesichts dieses augenfälligen Überziehens staatlicher Regulierung bekräftigen wir (nicht nur) im Hinblick auf das Baustoff-Recycling unsere folgenden grundsätzlichen Forderungen:
Die Erfolge der Kreislaufwirtschaft dürfen nicht durch überzogene Anforderungen an den Grundwasser- und Bodenschutz zunichte gemacht werden.
Die Ressourcenschonung, die Verringerung des Landschaftsverbrauches sowie die weiteren Grundsätze der Nachhaltigkeit sind daher bei der Konkretisierung von Schutzzielen angemessen zu berücksichtigen.
Nationale Alleingänge im Grundwasser- und Bodenschutz, die über europäische Regelungen hinaus zusätzliche und weitaus strengere Grenzwerte vorsehen, müssen unterbleiben.
Daher muss zu Beginn der neuen Legislaturperiode eine Korrektur der einschlägigen Regelungsvorhaben erfolgen. Dabei sind alle einschlägigen Vorhaben auf der Grundlage einer realistischen Folgenabschätzung im Sinne einer Gesamtökobilanz umzusetzen. Diese muss den Ressourcen- und Landschaftsschutz wie auch die Nachhaltigkeit im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft angemessen berücksichtigen.
Berlin, im September 2009
Wolfgang Türlings
Vorsitzender
Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V.
Franz Bernd Köster
Vorsitzender
Wirtschaftsverband Baustoffe Naturstein e.V.
Prof. Dr. Karl Robl
Hauptgeschäftsführer
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Holger Schwannecke
Geschäftsführer
Zentralverband des Deutschen Handwerks
PDF-Dokument
Laden Sie sich hier das PDF-Dokument zur Ressourcenschonung herunter.